Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ghostwriter-Online.com
CFS Consulting For Success GmbH
Ginnheimer Straße 45
60487 Frankfurt am Main
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CFS Consulting For Success GmbH – nachfolgend „CFS GmbH“ – und ihren Auftraggebern über Leistungen von Ghostwriter-Online.com.
1.2 Die CFS GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Ghostwriting, Texterstellung, Lektorat, Korrektorat, Manuskriptbewertung, Manuskriptgutachten, redaktionelle Bearbeitung, Recherche, Beratung sowie damit zusammenhängende Text-, Konzeptions- und Unterstützungsleistungen.
1.3 Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung und ergänzende Vereinbarungen zum konkreten Projekt, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die CFS GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
2.1 Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg sind unverbindlich und begründen noch keinen Vertrag.
2.2 Angebote der CFS GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 Ein Vertrag kommt grundsätzlich zustande, wenn die CFS GmbH einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag in Textform annimmt. Die bloße Übermittlung von Unterlagen, eine erste Sichtung oder Vorprüfung sowie die Erstellung oder Besprechung eines Angebots begründen für sich genommen noch keinen Vertrag über die angefragte Hauptleistung.
2.4 Ergänzungen und Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform festgehalten werden. E-Mail genügt hierfür. Gesetzlich vorrangige Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
2.5 Die CFS GmbH kann Anfragen und noch nicht angenommene Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.6 Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler in Angeboten begründen keinen Anspruch auf eine erkennbar fehlerhafte Leistung oder Preisangabe. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
3. Leistungsumfang und Durchführung
3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und den dazu getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Leistungen, die dort nicht vereinbart wurden, gehören nicht zum geschuldeten Leistungsumfang.
3.3 Nachträgliche Wünsche, Erweiterungen, neue Materialien oder Änderungen der Aufgabenstellung können zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen. Die CFS GmbH informiert den Auftraggeber, wenn dadurch zusätzliche Kosten oder Änderungen des Zeitplans entstehen. Eine kostenpflichtige Erweiterung erfolgt nach entsprechender Vereinbarung.
3.4 Ändert der Auftraggeber nach Beginn der Bearbeitung bereits bearbeitete Texte, Vorgaben, Quellen, Gliederungen oder sonstige Grundlagen, kann der dadurch entstehende zusätzliche Aufwand gesondert vergütet werden, sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.
3.5 Die rechtliche Einordnung der jeweiligen Leistung richtet sich nach Inhalt und Gegenstand des konkreten Auftrags.
3.6 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet die CFS GmbH keinen bestimmten wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, publizistischen oder sonstigen Erfolg.
3.7 Insbesondere werden keine bestimmten Noten, Prüfungsergebnisse, Veröffentlichungen, Verlags- oder Agenturverträge, Verkaufszahlen, Rankings, Reichweiten, Suchmaschinenpositionen oder Entscheidungen Dritter garantiert.
3.8 Soweit nicht ausdrücklich die persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde, kann die CFS GmbH zur Durchführung eines Auftrags geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, freie Auftragnehmer oder sonstige qualifizierte Personen einsetzen. Die Verantwortung der CFS GmbH für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.
3.9 Die CFS GmbH bestimmt die fachliche und organisatorische Art der Leistungserbringung in eigener Verantwortung, soweit im konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
4. Korrektorat, Lektorat, Manuskriptarbeit und Gutachten
4.1 Beim Korrektorat werden je nach Auftrag insbesondere Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und formale sprachliche Fehler geprüft.
4.2 Beim Lektorat können darüber hinaus insbesondere Stil, Ausdruck, Verständlichkeit, Stringenz, Aufbau, Wiederholungen, Übergänge, Argumentation, Dramaturgie und weitere vereinbarte Aspekte bearbeitet werden.
4.3 Grundlage sprachlicher Korrekturen sind die zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung, soweit keine andere Schreibweise, Sprachvariante oder Hauskonvention vereinbart wurde.
4.4 Eine fachliche, sachliche, rechtliche, steuerliche, medizinische oder wissenschaftliche Überprüfung von Aussagen, Daten, Quellen oder sonstigen Inhalten gehört nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.5 Manuskriptgutachten, Manuskriptbewertungen sowie Einschätzungen zu Veröffentlichungs- und Vermarktungschancen beruhen auf fachlicher Erfahrung und Bewertung. Sie stellen keine Garantie für spätere Entscheidungen von Verlagen, Literaturagenturen, Lesern oder anderen Dritten dar.
4.6 Bei einer vereinbarten Plagiatsprüfung wird das vereinbarte technische Verfahren eingesetzt. Aufgrund der Grenzen von Datenbanken und Prüfsoftware kann eine vollständige Erfassung sämtlicher Quellen oder Übereinstimmungen nicht zugesichert werden.
4.7 Stilistische, dramaturgische, konzeptionelle und bewertende Leistungen enthalten ihrem Wesen nach fachliche und teilweise wertende Entscheidungen. Abweichende persönliche Vorstellungen oder Geschmacksurteile des Auftraggebers, die nicht als konkrete Vorgabe vereinbart wurden, begründen für sich genommen keinen Mangel.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt der CFS GmbH alle für die Bearbeitung erforderlichen Texte, Unterlagen, Informationen, Vorgaben und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Erforderliche Rückfragen der CFS GmbH sind innerhalb einer für den jeweiligen Projektablauf angemessenen Frist zu beantworten.
5.3 Verzögert sich die Bearbeitung aufgrund fehlender Unterlagen, verspäteter Rückmeldungen, nachträglicher Änderungen oder anderer Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungszeiten angemessen.
5.4 Kann ein für das Projekt vorgesehenes Bearbeitungszeitfenster wegen einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerung nicht genutzt werden, besteht kein Anspruch darauf, dass dieses Zeitfenster weiterhin freigehalten wird. Die Fortsetzung der Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der dann verfügbaren Kapazitäten. Ein neuer verbindlicher Termin bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
5.5 Solange eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers fehlt, gerät die CFS GmbH hinsichtlich des davon betroffenen Leistungsteils nicht in Verzug.
5.6 Soweit aufgrund fehlender Mitwirkung gesetzliche Ansprüche der CFS GmbH auf Vergütung, Entschädigung oder Schadensersatz entstehen, bleiben diese unberührt.
5.7 Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung aus, kann die CFS GmbH die Bearbeitung aussetzen und den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen beenden.
5.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherungskopien der von ihm übermittelten Originaldateien und Unterlagen aufzubewahren.
6. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm übermittelten Texte, Bilder, Daten, Quellen und sonstigen Materialien im Rahmen des Auftrags verwenden und bearbeiten zu lassen.
6.2 Der Auftraggeber darf der CFS GmbH keine Inhalte oder Vorgaben zur Verfügung stellen, deren vereinbarte Verwendung Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzt.
6.3 Erkennt die CFS GmbH konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung, kann sie die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen.
6.4 Wird die CFS GmbH von Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Informationen oder verbindlichen Vorgaben oder auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Verwendung des Arbeitsergebnisses beruht, stellt der Auftraggeber die CFS GmbH im Innenverhältnis von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener und erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
6.5 Die CFS GmbH informiert den Auftraggeber über eine entsprechende Inanspruchnahme, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der getroffenen Vereinbarung.
7.2 Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.
7.3 Die CFS GmbH kann insbesondere bei Neukunden, umfangreicheren Projekten oder längeren Bearbeitungszeiträumen Vorauszahlungen, Anzahlungen, Teilzahlungen oder Zahlungen nach Projektabschnitten vereinbaren.
7.4 Höhe und Fälligkeit solcher Zahlungen werden im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
7.5 Die Aufnahme oder Fortsetzung der Arbeit beziehungsweise eines neuen Projektabschnitts kann vom Eingang einer vereinbarten Voraus- oder Teilzahlung abhängig gemacht werden.
7.6 Soweit ein Auftrag in vereinbarte Projektphasen oder Teilleistungen gegliedert ist, können diese nach Maßgabe des Angebots gesondert abgerechnet werden.
7.7 Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
7.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die CFS GmbH kann insbesondere gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich erstattungsfähige Verzugskosten verlangen.
7.9 Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die CFS GmbH weitere Arbeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bis zum Zahlungsausgleich aussetzen.
7.10 Express-, Wochenend-, Feiertags- oder sonstige Zuschläge werden nur berechnet, wenn sie vor Durchführung der betreffenden Leistung vereinbart wurden.
7.11 Wird eine Vergütung nach Seiten berechnet, gilt die im Angebot angegebene Definition einer Seite. Fehlt eine solche Angabe, gilt für Lektorats- und Korrektoratsleistungen eine Normseite mit 1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen.
8. Termine und Bearbeitungszeiten
8.1 Bearbeitungszeiten und Termine werden individuell vereinbart.
8.2 Zeitangaben sind Planungs- oder Richtwerte, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlicher Fertigstellungs- oder Liefertermin bestätigt wurde.
8.3 Eine vereinbarte Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, die für den Beginn erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und eine gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
8.4 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können eine entsprechende Anpassung des Zeitplans erforderlich machen.
8.5 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der CFS GmbH liegen und auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
8.6 Wird ein verbindlicher Termin voraussichtlich nicht eingehalten werden können, informiert die CFS GmbH den Auftraggeber, sobald dies erkennbar ist.
9. Lieferung und elektronische Kommunikation
9.1 Arbeitsergebnisse werden grundsätzlich digital übermittelt, insbesondere per E-Mail, Download oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Übertragungsweg.
9.2 Das Dateiformat richtet sich nach der Vereinbarung und dem jeweiligen Projekt.
9.3 Der Auftraggeber soll die übermittelten Dateien zeitnah auf Vollständigkeit und technische Lesbarkeit prüfen und erkennbare Übermittlungsprobleme mitteilen.
9.4 Für Verzögerungen, die nach ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Übermittlung ausschließlich durch technische Einrichtungen oder Systeme außerhalb des Verantwortungsbereichs der CFS GmbH entstehen, gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 12.
9.5 Eine dauerhafte Archivierung von Kundendateien oder Arbeitsergebnissen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
10. Beanstandungen, Nachbesserung und Abnahme
10.1 Die CFS GmbH erbringt ihre Leistungen mit der für die jeweilige Tätigkeit geschuldeten fachlichen Sorgfalt.
10.2 Der Auftraggeber soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen und die betreffenden Stellen konkret bezeichnen. Gesetzliche Rechte und Fristen werden dadurch nicht verkürzt.
10.3 Eine Nachbesserung wegen eines Mangels ist von einer nachträglichen Änderung des Kundenwunsches zu unterscheiden.
10.4 Neue Wünsche, zusätzliche Inhalte, nachträglich veränderte Vorgaben oder Änderungen der ursprünglich vereinbarten Aufgabenstellung stellen keine Mängelbeseitigung dar und können einen zusätzlichen Auftrag sowie eine zusätzliche Vergütung erfordern.
10.5 Soweit bei einem Vertrag eine Abnahme gesetzlich erforderlich ist, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
10.6 Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
11. Verantwortung für Verwendung und Veröffentlichung
11.1 Der Auftraggeber entscheidet über die endgültige Verwendung, Veröffentlichung, Einreichung oder Weitergabe eines Arbeitsergebnisses.
11.2 Soweit eine besondere fachliche oder rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist, liegt die Prüfung der Eignung für die vom Auftraggeber beabsichtigte konkrete Verwendung in dessen Verantwortungsbereich.
11.3 Die CFS GmbH übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen von Verlagen, Literaturagenturen, Hochschulen, Prüfungsstellen, Behörden, Plattformbetreibern, Suchmaschinen oder anderen unabhängigen Dritten.
11.4 Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der CFS GmbH für eigene Pflichtverletzungen werden durch diese Ziffer nicht erweitert.
12. Haftungsbegrenzung
12.1 Die Haftung der CFS GmbH für Schadensersatz wird, soweit gesetzlich zulässig, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der CFS GmbH auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
12.4 Für leicht fahrlässige Verletzungen anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der CFS GmbH ausgeschlossen.
12.5 Soweit ein Schaden durch den Verlust von Daten entsteht und der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur angemessenen Sicherung eigener Daten nicht nachgekommen ist, finden die gesetzlichen Vorschriften über ein Mitverschulden Anwendung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht für Datenverlust auf denjenigen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer ordnungsgemäßen und dem jeweiligen Risiko angemessenen Datensicherung entstanden wäre.
12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der CFS GmbH.
12.7 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht, soweit eine Einschränkung der Haftung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1 Die CFS GmbH behandelt die ihr überlassenen Manuskripte, Texte, Unterlagen und projektbezogenen vertraulichen Informationen vertraulich.
13.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die bei ihrer Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder später ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, der CFS GmbH nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder ihr von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden.
13.3 Eine Offenlegung bleibt ferner zulässig, soweit sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist oder gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechts-, Steuer- oder sonstigen beruflichen Beratern beziehungsweise Versicherern zur Wahrung berechtigter Interessen der CFS GmbH notwendig ist.
13.4 Die CFS GmbH darf geeignete Mitarbeiter, freie Auftragnehmer und technisch oder organisatorisch erforderliche Dienstleister einsetzen, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich und rechtlich zulässig ist. Soweit erforderlich, werden diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet.
13.5 Eine öffentliche Verwendung eines Kundenprojekts, des Kundennamens oder nicht bereits öffentlich bekannter Projektinformationen als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
13.6 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von Ghostwriter-Online.com.
14. Wissenschaftliche und prüfungsbezogene Leistungen
14.1 Wissenschaftliche Unterstützungsleistungen dürfen ausschließlich in rechtlich zulässiger Weise und im Einklang mit den jeweils anwendbaren Prüfungs-, Hochschul- und sonstigen Rechtsvorschriften verwendet werden.
14.2 Von der CFS GmbH erstellte Mustertexte, Entwürfe, Recherchen und sonstige Hilfsmaterialien dürfen nicht als eigene Prüfungsleistung eingereicht oder verwendet werden, wenn dadurch über die eigenständige Leistung oder Urheberschaft getäuscht würde.
14.3 Erkennt die CFS GmbH konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Leistung für eine rechtswidrige oder unzulässige Täuschung verwendet werden soll, kann sie den Auftrag ablehnen beziehungsweise nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beenden.
14.4 Aufträge mit Bezug zu österreichischen Hochschulen werden nicht ausgeführt, wenn die CFS GmbH weiß oder nach den Umständen annehmen kann, dass ein Werk teilweise oder vollständig als Seminar-, Prüfungs- oder Abschlussarbeit zum Nachweis einer nicht eigenständig erbrachten Leistung verwendet werden soll.
14.5 Zulässige Beratung, Recherche, methodische Unterstützung, Korrektur und Lektoratsleistungen bleiben möglich, soweit sie mit den jeweils geltenden gesetzlichen und hochschulrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.
15. Nutzungsrechte
15.1 Die Rechte an Materialien, die der Auftraggeber der CFS GmbH zur Bearbeitung überlässt, verbleiben beim Auftraggeber beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.
15.2 Der Auftraggeber räumt der CFS GmbH für Dauer und Zweck der Bearbeitung die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.
15.3 An von der CFS GmbH oder von ihr eingesetzten Autoren neu geschaffenen urheberrechtlich geschützten Inhalten erhält der Auftraggeber die nach dem vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
15.4 Bis zur vollständigen Zahlung dürfen übermittelte Entwürfe und Zwischenfassungen ausschließlich zur Prüfung und Abstimmung innerhalb des jeweiligen Projekts verwendet werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
15.5 Umfang, Inhalt sowie räumliche und zeitliche Reichweite der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach der individuellen Vereinbarung und dem konkret vereinbarten Vertragszweck.
15.6 Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder für den eindeutig vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist.
15.7 Bei Texten, die bestimmungsgemäß als Buch, Beitrag, Rede, Website-Text oder in anderer vereinbarter Form veröffentlicht werden sollen, umfasst die Rechtseinräumung diejenigen bekannten Nutzungsarten, die für den vereinbarten Veröffentlichungszweck erforderlich sind.
15.8 Soweit für die vertragsgemäße Veröffentlichung eine Weitergabe oder Einräumung entsprechender Rechte an einen Verlag, eine Literaturagentur, einen Plattformbetreiber, Produzenten oder anderen Verwertungspartner erforderlich ist, ist dies im Rahmen der eingeräumten Rechte zulässig.
15.9 Rechte für bei Vertragsschluss unbekannte Nutzungsarten werden nur eingeräumt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
15.10 Allgemeines Know-how, Arbeitsmethoden, Arbeitstechniken, nicht kundenspezifische Vorlagen, Konzepte und unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelte Strukturen verbleiben bei der CFS GmbH. Die dem Auftraggeber am konkret geschaffenen Arbeitsergebnis eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.
15.11 Soweit bei einem Ghostwriting-Projekt vereinbart ist, dass der tatsächliche Verfasser nicht öffentlich genannt wird, trifft die CFS GmbH die hierfür erforderlichen Vereinbarungen mit beteiligten Urhebern im rechtlich zulässigen Umfang.
16. Unterbrechung, Kündigung und vorzeitige Beendigung
16.1 Für Kündigung, Rücktritt und sonstige Beendigung eines Vertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie etwaige individuelle Vereinbarungen.
16.2 Wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers vor vollständiger Leistungserbringung beendet, bleiben die bis dahin entstandenen sowie die nach den gesetzlichen Vorschriften fortbestehenden Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche der CFS GmbH unberührt.
16.3 Soweit der konkrete Vertrag als Werkvertrag einzuordnen ist und der Auftraggeber den Vertrag vor Vollendung des Werkes kündigt, bleiben insbesondere die Vergütungsansprüche der CFS GmbH nach § 648 BGB unberührt. Danach kann die CFS GmbH die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen; gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt.
16.4 Soweit bei einem Dienstvertrag aufgrund eines Annahmeverzugs des Auftraggebers gesetzliche Vergütungsansprüche der CFS GmbH fortbestehen, bleiben diese unberührt.
16.5 Verursacht der Auftraggeber durch eine von ihm zu vertretende Vertragsverletzung die vorzeitige Beendigung oder wesentliche Beeinträchtigung des Auftrags, bleiben die gesetzlichen Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche der CFS GmbH unberührt.
16.6 Zu einem ersatzfähigen Schaden kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch nachweisbarer entgangener Gewinn gehören.
16.7 Gesetzlich erforderliche Anrechnungen, insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb, bleiben unberührt.
16.8 Bereits geleistete Voraus- und Teilzahlungen werden bei einer Vertragsbeendigung mit den bestehenden Ansprüchen der CFS GmbH verrechnet.
16.9 Bleibt eine für die Fortsetzung des Projekts erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung aus, kann die CFS GmbH die Bearbeitung aussetzen und den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16.10 Ein wichtiger Grund zur Beendigung eines Vertrags durch die CFS GmbH kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, fällige Zahlungen trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen nicht leistet, eine rechtswidrige Verwendung der Leistung verlangt oder die Fortsetzung des Vertrags aus einem anderen wichtigen Grund unzumutbar ist.
16.11 Gesetzlich erforderliche Fristsetzungen, Abmahnungen oder sonstige Voraussetzungen einer Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
17. Widerrufsrecht von Verbrauchern
17.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit ein solches für den jeweiligen Vertrag gesetzlich vorgesehen ist.
17.2 Über ein bestehendes Widerrufsrecht, seine Voraussetzungen, die Widerrufsfrist und seine Rechtsfolgen informiert die CFS GmbH den Verbraucher gesondert durch die jeweils maßgebliche Widerrufsbelehrung.
17.3 Ein vom Verbraucher gewünschter Beginn der Leistung vor Ablauf einer Widerrufsfrist erfolgt unter Beachtung der dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
18. Verbraucherstreitbeilegung
18.1 Die CFS GmbH ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts entzogen wird, das ohne diese Rechtswahl anzuwenden wäre.
19.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Frankfurt am Main Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
19.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen der CFS GmbH und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wirksam.
20.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
20.4 Änderungen dieser AGB gelten nicht automatisch für bereits bestehende Verträge. Für einen Vertrag gilt diejenige Fassung, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde, soweit später nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.
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